20% Steuern sparen
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Der Staat möchte, das Sie Steuern sparen und das Klima schützten!
Konjunkturpaket nutzten: Was ist neu, worum geht es genau?
Seit dem 01. Januar 2020 ist es erstmals möglich, neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen. Insgesamt können 20% der Gesamtkosten (Lohn- und Materialkosten) von bis zu 200.000€ (max. also 40.000€) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt über die Steuererklärung zurückestattet werden. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen, also auch der Austausch von Fenstern, die nicht mehr den energetischen Voraussetzungen entsprechen.
Was Sie noch wissen sollten zum Steuersparpaket!
Für Denkmalschutzfenster, Fenster mit Sonderverglasung, Fenster mit besonderen Anforderungen (wie z.B. Schall- oder Brandschutz) sowie besondere Sicherheitsanforderungen, sind Abweichungen von Uw-Werten möglich. Das gleiche gilt auch für die Erneuerung von barrierearmen Fenstern, Terrassen- und Balkontüren.
Besonders einfach ohne vorherigen Antrag!
- Sie können die steuerliche Förderung als Teil der Einkommenssteuererklärung geltend
machen und direkt von der Steuerschuld abziehen. Es ist kein Antrag vorab nötig!
Zum Steuersparpaket gehören auch:
- Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Kosten für Inanspruchnahme eines Energieberaters
(hier können 50% der Kosten geltend gemacht werden)
Wichtig zu wissen:
- Das Steuersparmodell ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
- Für Renovierer mit geringer Steuerlast, lohnt sich eventuell das Steuersparpaket
nicht – hier greift das KfW Programme 430 besser. Achtung: Antragstellung beachten!
DAMIT ES SIE NICHT KALT ERWISCHT: Energiesparende Fenster von Kömmerling.

INFOFLYER
Steuern sparen, Klima schützen!
Hier finden Sie unseren Infoflyer zum Steuerpaket mit allen wichtigen Informationen zum nachlesen.
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